• Haushalts- & Alltagshilfe

Hilfe – den ganzen Tag.

Das bisschen Haushalt macht sich…eben nicht von allein! Fenster putzen, Gardinen waschen, Betten beziehen, Flur putzen, es gibt so viel, das irgendwann einfach zu einer Herausforderung wird. Und Sie haben in Ihrem Leben schon genug geleistet, Sie haben es sich verdient, dass Ihnen jemand hilft. Genau so sieht das auch der Gesetzgeber und stellt jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 125€ Betreuungsleistungen zur Verfügung, die Sachgebunden, also über einen anerkannten Anbieter, in Anspruch genommen werden können.

Individuelle Beratung?

Anerkannt nach §45b Abs.1 Satz 6 Nr.4 SGB XI

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